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Stand: 07.03.2026 Version V1.1 Unsere Texte in KI

Vergütung für das Training von KI mit Literatur

KI-Systeme werden mit Millionen urheberrechtlich geschützter Texte trainiert – bisher überwiegend ohne Zustimmung und ohne Vergütung der Rechteinhaber. Verbände, Verwertungsgesellschaften und Gesetzgeber fordern das zu ändern. Gleichzeitig gibt es gewichtige Gegenargumente. Der Stand der Debatte.

Von Christian Lange-Hausstein

Vergütung Lizenz Verwertungsgesellschaft VG Wort TDM-Ausnahme Netzwerk Autorenrechte Digitale-Medien-Staatsvertrag Sammellizenz DSM-Richtlinie

Forderungen, Gegenargumente, gesetzliche Initiativen


Worum es geht

KI-Sprachmodelle werden trainiert, indem große Mengen bestehender Texte automatisiert vervielfältigt und ausgewertet werden. Diese Trainingsvervielfältigung ist nach geltendem europäischen Recht grundsätzlich ohne Zustimmung und ohne Vergütung der Urheberinnen und Urheber erlaubt – gestützt auf die TDM-Ausnahme der DSM-Richtlinie. Eine breite Allianz aus Verbänden, Verwertungsgesellschaften und Kulturpolitik fordert, das zu ändern und einen Vergütungsanspruch einzuführen.


Positionen der Verbände

Zu den ersten, die eine Vergütung forderten, gehörten die deutschsprachigen Verbände der Literaturübersetzenden in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Sie verlangten: „Kein KI-Training mit unserer Arbeit ohne angemessene Bezahlung.“

Das Netzwerk Autorenrechte, dem unter anderem die deutschen PEN-Zentren angehören, fordert eine Reform der TDM-Ausnahme mit vergütungspflichtiger Ausgestaltung. Der Deutsche Journalistenverband, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Börsenverein des Österreichischen Buchhandels sowie Suisseculture, der Dachverband der Kulturschaffenden in der Schweiz, schließen sich dieser Forderung an. Medien- und Musikmanager haben sich ebenfalls positioniert. Die Forderung nach Vergütung wird damit branchenübergreifend und in allen drei deutschsprachigen Ländern erhoben.


Verwertungsgesellschaften: VG Wort, Literar-Mechana, ProLitteris

Die Verwertungsgesellschaften bereiten sich auf eine Vergütungsregelung vor. Die VG Wort hat ihre Wahrnehmungsverträge bereits angepasst, um künftige Vergütungsansprüche aus KI-Training erfassen zu können. Literar-Mechana in Österreich und ProLitteris in der Schweiz verfolgen die Entwicklung mit Blick auf entsprechende Anpassungen ihrer Verteilungspläne.

Unklar ist noch, wie eine Verteilung von Trainingserlösen praktisch aussehen würde: welche Werke als Berechnungsgrundlage dienen, wie der Anteil einzelner Texte am Training eines Modells bestimmt werden soll und ob Sammellizenzen oder individuelle Lizenzen das geeignetere Instrument sind. Diese Fragen sind in keinem der drei Länder abschließend beantwortet.


Gesetzliche Initiativen: Digitale-Medien-Staatsvertrag und Schweizer Gesetzgebung

In Deutschland arbeitet die Rundfunkkommission der Länder an einem Digitale-Medien-Staatsvertrag, der einen eigenen Vergütungsanspruch für das Training von KI mit geschützten Texten vorsieht. In dem Entwurf werden ChatGPT, Gemini und Claude namentlich genannt.

In der Schweiz hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, das Urheberrecht anzupassen. Eine konkrete Gesetzesvorlage liegt noch nicht vor.


DSM-Richtlinie: Evaluierung ab 2026

Die Europäische Kommission wird ab Sommer 2026 die DSM-Richtlinie evaluieren. Diese Richtlinie regelt europaweit Standards zur Modernisierung des Urheberrechts, darunter die TDM-Ausnahme. Die Evaluierung gilt als zentrales Zeitfenster für eine Reform zugunsten einer Vergütungspflicht. Ob und in welcher Form eine solche Pflicht eingeführt wird, ist offen.


Britische Sammellizenz

Im Vereinigten Königreich wurde eine Sammellizenz für KI-Training angekündigt. Sie soll KI-Anbietern die legale Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte gegen Zahlung ermöglichen, ohne dass jeder einzelne Rechteinhaber individuell zustimmen muss. Einzelheiten zur Ausgestaltung, zum Umfang und zur Verteilung der Erlöse sind noch nicht festgelegt.


Gegenargumente

Gegen eine Vergütungspflicht werden mehrere Einwände vorgebracht.

Diskriminierung: Wenn KI-Organisationen für die Nutzung zeitgenössischer Literatur bezahlen müssten, könnten sie auf diese verzichten und stattdessen ausschließlich gemeinfreie oder frei zugängliche Texte verwenden. Diese stammen typischerweise aus Internetforen oder älteren Werken und weisen eine homogenere Autorenschaft auf. KI-Modelle, die nicht mit aktueller, diverser Literatur trainiert wurden, könnten stärker zu Diskriminierung beitragen als Modelle, die das tun.

Preisargument: Lizenzkosten für Literatur könnten von KI-Anbietern auf ihre Nutzungsgebühren umgelegt werden. Ob Nutzerinnen und Nutzer eine teurere KI akzeptierten, ist unklar. Vergleiche mit anderen digitalen Diensten legen nahe, dass höhere Preise die Nutzung verringern – was die Solidarität mit Urheberinnen und Urhebern begrenzen könnte.

Experimentierräume: Eine Vergütungspflicht träfe nicht nur kommerzielle KI-Anbieter, sondern auch Forschungs-, Kultur- und Bildungsprojekte, die mit offenen KI-Modellen arbeiten. Die Einbindung literarischer Texte in Trainingsdatensätze, Fine-Tuning oder sogenannte RAG-Verfahren würde zur lizenz- und vergütungspflichtigen Handlung. Kleine Projekte und einzelne Autorinnen und Autoren, die experimentell mit KI arbeiten, könnten das organisatorisch und finanziell überfordern.

Fair Use als Alternative: In den USA haben Gerichte das KI-Training mit urheberrechtlich geschützten Texten als Fair Use eingestuft – mit der Begründung, dass das Training transformativen Charakter habe. Ob dieses Konzept in das europäische Recht übertragen werden könnte oder sollte, ist in der Debatte umstritten. Eine europäische Fair-Use-Regelung würde der Forderung nach Vergütung entgegenstehen.


Einschätzung zur weiteren Entwicklung

Die politische Dynamik spricht für eine Vergütungsregelung: Die Forderung wird breit und laut erhoben, Verwertungsgesellschaften bereiten sich vor, und in Deutschland wie in der Schweiz laufen konkrete Gesetzgebungsverfahren. Keines der Gegenargumente hat bisher die politische Kraft entwickelt, diese Entwicklung zu stoppen. Ob die Vergütung in Form von Pflichtlizenzen, Sammellizenzen oder individuellen Vereinbarungen kommt, bleibt offen.

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Zitiervorschlag

Lange-Hausstein/KI-Literatur.de, Dossier „Vergütung für das Training von KI mit Literatur“, V1.1, Stand 07.03.2026, Rn. [Nummer].