DISKURS

Aktuelle Entwicklungen

Neue rechtliche, technische und publizistische Entwicklungen rund um KI und Literatur.

Jüdisches Museum Frankfurt entwickelt literarische Figuren mit KI

Das Jüdische Museum Frankfurt startet gemeinsam mit der Künstlerin Vanessa Amoah Opoku das Projekt „Echoes of the Unwritten“. Auf Basis historischer Texte jüdischer Autorinnen und Autoren des 19. Jahrhunderts sollen mit Hilfe von KI spekulative literarische Figuren und performative Formate entstehen; vorgesehen sind eine Mixed-Reality-Installation und eine digitale Anwendung.

Für KI-Literatur ist das höchst relevant für: die Nutzung historischer Texte als Datensatz: zur Zulässigkeit die LAION-Entscheidungen (unten). die Hervorbringung neuer literarischer Figuren mit KI: dazu mein bald erscheinender Essay Generatives Erzählen. Wie Erinnerungskultur durch generative KI-Systeme fortgesetzt wird und welche Hürde eine Vergütung des KI-Trainings bedeutet: Dossier Vergütung für KI-Training.

Erste Klage aus Literaturbetrieb: Penguin v. OpenAI ("Memorisierung III")

Mit der Penguin Random House Verlagsgruppe klagt erstmals in Deutschland ein großer europäischer Publikumsverlag gegen einen KI-Anbieter, vor allem wegen Urheberrechtsverletzungen. Die gegen OpenAI erhobene Klage betrifft die Kinderbuchreihe „Der kleine Drache Kokosnuss“ des Autors und Illustrators Ingo Siegner. Unter anderem gebe ChatGPT auf einfache Prompts Inhalte aus Siegners Werken ”in erkennbarer Form“ wieder und erzeuge Illustrationen der Figur, ”die dem Original zum Verwechseln“ ähnelten. Der Verlag sieht darin eine ”Memorisierung“ und stützt sich auf unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung.

Für KI-Literatur ist der Fall aus zwei Gründen relevant: Er überträgt die Rechtsprechung zur Memorisierung auf den Literaturbetrieb. Die Klage zielt zudem darauf, zu verhindern, dass menschliche Autorennamen für maßgeblich KI-generierte Inhalte verwendet werden.

Was hier noch kommt: Das Landgericht München I hat sich im GEMA-Verfahren (Az. 42 O 14139/24) bereits memorisierungsfreundlich positioniert (“Memorisierung II”, s.u.), aber: OpenAI hat Berufung eingelegt (OLG München - 6 U 3662/25 e) und der High Court of Justice in London hat zur selben Frage das Gegenteil entschieden (“Memorisierung I”, s.u.). Das Landgericht könnte die OLG-Entscheidung abwarten.

Kaspar 2028: KI-System für den Theaterraum auf Basis von Peter Handkes Bühnentext „Kaspar“

Das Residenztheater München entwickelt gemeinsam mit der Filmuniversität Babelsberg und Manuel Flurin Hendry ein KI-System für den Theaterraum auf Basis von Peter Handkes Bühnentext „Kaspar“. Das System Kaspar.ai soll im Probenprozess und in den Aufführungen als digitaler Spielpartner agieren; die Projektbeschreibung spricht ausdrücklich vom KI-basierten Klonen von Körpern, Texten und Stimmen. Die Premiere ist für Mai 2028 angekündigt.

Für KI-Literatur ist das relevant, weil das Projekt nicht nur die Frage nach KI als Werkzeug in den Blick rückt, sondern auch die nach Werkidentität, Bearbeitung und der Grenze zwischen literarischem Text und seiner maschinell erzeugten Fortsetzung. Siehe dazu auch meinen bald erscheinenden Essay Generatives Erzählen.

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LG Frankfurt: Wer beweisen muss, dass ein Text menschlich ist

Das Landgericht Frankfurt hat den Urheberrechtsschutz einer Songwriterin bestätigt, deren Text ohne Erlaubnis von einer anderen Künstlerin verwendet worden war.

Die Entscheidung hat zwei relevante Aspekte für KI-Literatur: Der Schutz entfiel nicht allein deshalb, weil der menschliche Text in ein KI-Lied eingebettet war. Der menschliche und der KI-Beitrag können getrennt betrachtet werden.

Für das KI-assistierte Schreiben ist die Beweislastverteilung relevant, die das Gericht entwickelt: Wer behauptet, ein Text sei KI-generiert und damit nicht schutzfähig, muss Anhaltspunkte konkret darlegen. Nach der vom Gericht zitierten Literatur können solche Anhaltspunkte u.a. sein: ein quantitativ unrealistisch großes Oeuvre; Zeichen auf dem Werkexemplar, die ein Maschinenerzeugnis nahelegen; eingebettete KI-Kennzeichen; Analyseergebnis eines KI-Detektors; Ergebnisse von Parallelverfahren zu gleichartigen Inhalten (so bei: Peukert GRUR 2025, 109, 115 mwN). Erst wenn solche Anhaltspunkte vorgetragen werden, muss die Autorin oder der Autor den menschlichen Schaffensprozess erläutern.

US Authors Guild weitet „Human Authored"-Zertifizierung aus

Die US-amerikanische Authors Guild hat ihr Programm zur Kennzeichnung menschlich verfasster Bücher auf alle US-Autorinnen, Autoren und Verlage ausgeweitet. Das Schutzzeichen kostet 10 Dollar pro Titel und darf auf Buchcovern und in Marketingmaterialien genutzt werden.

Wichtig für das KI-assistierte Schreiben: KI-gestützte Korrekturen oder Recherche, die im Alltag vieler Autorinnen und Autoren etabliert sind, schließen eine Zertifizierung aus der Sicht der Authors Guild nicht aus. Das öffnet zugleich ein Stück weit die Türe für eine allgemeine Akzeptanz der KI-Unterstützung beim Schreiben, denn das ist auch eine Abkehr von der “reinen Lehre”.

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AG München: Kein Urheberrecht an KI-Erzeugnis bei bloßem Prompting

Das Amtsgericht München entschied, dass reine KI-generierte Logos grundsätzlich keinen Urheberrechtsschutz haben, wenn der menschliche Beitrag sich auf das einfache Prompting beschränkt. Nur wenn konkrete kreative Vorgaben des Menschen den Output eindeutig prägen, könne eine persönliche geistige Schöpfung vorliegen.

Für das KI-assistierte Schreiben ist das wichtig, weil das “prompt-getriebene” Schreiben einen großen Teil der literarischen Praxis mit KI ausmachen dürfte. Siehe dazu zum Beispiel das Projekt Alphabete der Automatisierung - Literarisches Schreiben und KI-Literacy am *Burg Hülshoff – Center for Literature (CfL).

GEMA v. OpenAI: LG München I meint, ein KI-Modell enthalte sehr wohl Kopien von Texten ("Memorisierung II")

Das Landgericht München I hat entschieden, dass das KI-Sprachmodell von OpenAI Urheberrechte verletzt, wenn es geschützte Liedtexte im Modell „memorisiert“ und auf Nachfrage nahezu wortgleich ausgeben kann. Das Gericht sah darin eine unzulässige Vervielfältigung der Werke, die weder durch Text- und-Data-Mining-Schranken noch durch die Veröffentlichung im Internet erlaubt ist. Folge: OpenAI wurde zu Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verurteilt; Ansprüche wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung wurden abgewiesen.

Für das KI-assistierte Schreiben ist das beachtlich, weil es generative KI als urheberrechtlich kritisch und damit zugleich ihre Nutzung als problematisch markiert.

Zugleich können Autorinnen und Autoren prüfen, ob sie Ansprüche gegen KI-Organisationen haben, weil ihre Texte “als Kopien” aus den Modellen hervorgerufen werden können.

Was hier noch kommt: OpenAI hat Berufung eingelegt (OLG München - 6 U 3662/25 e).

Lies dazu auch die Meldung “Getty v. Stability AI: Gericht verneint Memorisierung” vom 4.11.2025 (weiter unten). Das dortige Gericht hat das Gegenteil entschieden.

LAION: OLG Hamburg bestätigt und präzisiert Urteil zu KI-Training

Das OLG Hamburg hat die Berufung im LAION-Verfahren zurückgewiesen. Es präzisiert die Vorinstanz: Das OLG stützt die Zulässigkeit der das KI-Training vorbereitenden Kopie nun ausdrücklich auch auf § 44b UrhG, den das Landgericht noch offengelassen hatte. Die Revision ist zugelassen.

Für KI-assistiertes Schreiben ist das relevant, weil die literarische Praxis des Fine Tunings oder RAG mit eigenen oder speziellen fremden literarischen Texten diese Vorstufe des KI-Trainings auch umfassen kann. Siehe zum Beispiel die Vorhaben des Projekts Alphabete der Automatisierung am Burg Hülshoff – Center for Literature (Quellen).

Was hier noch kommt: Der BGH wird erstmals über die Anwendbarkeit der TDM-Schranken auf die Erstellung einer Kopie zur Vorbereitung des KI-Trainings entscheiden.

Getty v. Stability AI: High Court of Justice meint, ein KI-Modell enthalte keine Kopien von Texten ("Memorisierung I")

Der High Court of Justice entschied in Getty Images v. Stability AI (2025), dass das Bild-KI-Modell Stable Diffusion keine „infringing copy“ ist, weil das Modell keine Kopien der Trainingsbilder speichert oder reproduziert. Deshalb liege keine sekundäre Urheberrechtsverletzung durch Import oder Nutzung des Modells im Vereinigten Königreich vor.

Lies dazu auch die Meldung “GEMA v. OpenAI: Gericht bejaht Memorisierung” vom 11.02.2026 (weiter oben). Das dortige Gericht hat das Gegenteil entschieden.

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Narrative Intelligenz: Tagung zu KI und Literatur in Hildesheim

An der Universität Hildesheim fand am 4. und 5. Juli 2025 die öffentliche Tagung „Narrative Intelligenz“ statt. In Kooperation mit dem Deutschen Seminar der Leibniz Universität Hannover wurden studentische Beiträge zu KI und Literatur erarbeitet und präsentiert; flankiert wurde das Programm durch eine Performance-Lesung.

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Übersetzen zwischen Ästhetik, Autonomie und Automatisierung - Tagung KI - aber wie? im LCB

Der Deutsche Übersetzerfonds veranstaltete im November 2024 zusammen mit der Initiative „Kollektive Intelligenz“ im Literarischen Colloquium Berlin den Übersetzertag „KI – aber wie? Übersetzen zwischen Ästhetik, Autonomie und Automatisierung“. Im Zentrum standen praktische und ästhetische Fragen des Umgangs mit KI in Übersetzung und Textarbeit.

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LAION: Kopie für KI-Training nach LG Hamburg zulässig

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass die Erstellung von KI-Trainingsdatensätzen grundsätzlich ohne Erlaubnis zulässig sein kann. Ob die gesetzliche Erlaubnis greift und ob der Kläger seinen Vorbehalt dagegen wirksam erklärte, musste das nicht entscheiden (TDM-Schranke des § 44b UrhG). Denn der beklagte Verein LAION konnte sich auf das Forschungsprivileg berufen (§ 60d UrhG, dafür ist kein Vorbehalt nötig).

Für KI-assistiertes Schreiben ist das relevant, weil die literarische Praxis des Fine Tunings oder RAG mit eigenen oder speziellen fremden literarischen Texten diese Vorstufe des KI-Trainings auch umfassen kann. Siehe zum Beispiel die Vorhaben des Projekts Alphabete der Automatisierung am Burg Hülshoff – Center for Literature (Quellen).

Was hier noch kommt: Das OLG Hamburg hat in der Berufung am 10.12.2025 entschieden (Az. 5 U 104/24).